Kein Anspruch auf «Sperrung» der Internet-Domain «kurt-biedenkopf.de»
Der Kläger ist der frühere Ministerpräsident des Freistaats Sachsen. Die Beklagte ist die DENIC; sie vergibt die Internet-Adressen (Domain-Namen), die mit «de» enden. Der Kläger hatte von der Beklagten die Löschung des für einen Dritten eingetragenen Domain-Namens «kurt-biedenkopf.de» verlangt. Die Beklagte erkannte diesen Anspruch an und nahm die Löschung vor. Mit seiner Klage verlangt der Kläger, der die Internet-Adresse nicht für sich selbst eintragen lassen will, dass die Beklagte auch in Zukunft die Domain nicht für andere Personen vergibt.
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