Sexuelle Belästigung bei der Kantonspolizei
Verurteilung letztinstanzlich bestätigt
Der ehemalige Zürcher Kantonspolizist Rolf Walker, der von einem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher grober verbaler sexueller Belästigung einer Arbeitskollegin zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden war (NZZ vom 9. 4. 03), blieb auch in Lausanne ohne Erfolg. Wie zuvor das Zürcher Obergericht hat jetzt auch das höchste Gericht des Landes den Schuldspruch bestätigt. Wegen der Vorwürfe war Walker im Sommer 2002 nach 24 Dienstjahren suspendiert worden, und er konnte in der Folge nicht wie vorgesehen eine Stelle als Kommandant der Stadtpolizei Solothurn antreten.
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