Mitverschulden missbrauchter Kinder?
Ein Urteil wider gesunden Menschenverstand und Logik
Laut einem Urteil des Bundesgerichts kann einem sexuell missbrauchten Kind ein Selbstverschulden vorgeworfen werden, wenn es sich gegen das Ansinnen des Täters nicht wehrt oder dabei gar Lust empfindet. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall eines heute 27-jährigen Mannes, der im Alter von vierzehneinhalb bis sechzehn Jahren von einem mehr als zehn Jahre älteren Scharleiter des Christlichen Vereins Junger Männer sexuell missbraucht worden war. Das Thurgauer Obergericht verurteilte den Täter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr und reduzierte den Anspruch des Opfers auf Schadenersatz und Genugtuung wegen Selbstverschuldens um 70 Prozent. Auch das Bundesgericht hat nun ein Selbstverschulden bejaht, die Reduktion aber auf 25 Prozent begrenzt.
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