Freispruch für Sprengmeister
Unfall bei Sprengung in Horgen
Das Bundesgericht verlangt Freispruch für einen 59-jährigen Sprengmeister, der von der II. Strafkammer des Zürcher Obergerichts am 22. Februar 2002 wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch Sprengstoffe zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen verurteilt worden war (NZZ 23. 2. 02). Das Ganze geht auf die Sprengung zweier Liegenschaften an der Seestrasse in Horgen am 7. November 1997 zurück, bei der ein etwa 5 Kilogramm schwerer Steinbrocken einen jungen Mann am Bein schwer verletzt hatte. Der Verletzte befand sich gemeinsam mit rund 30 weiteren Personen im abgesperrten Gebiet in einer Entfernung von etwa 60 Metern zum Sprengobjekt auf einem Podest (vgl. NZZ vom 12. 7. 01).
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