Den Zugang zum Bundesgericht neu regeln
Vorschläge der Arbeitsgruppe «Bundesgerichtsgesetz»
Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege hat eine von Bundesrat Christoph Blocher geleitete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet, wie der umstrittene Zugang zum Bundesgericht neu geregelt werden soll: Bei der Verletzung verfassungsmässiger Rechte soll eine zusätzliche Form der Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein. Zudem soll die Streitwertgrenze in Zivilsachen weniger stark als vorgesehen angehoben werden.
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