«Porsche wegen privater Insolvenz abzugeben» – Haftung eines Internet-Portalbetreibers
Urteil (28 O 706/02) des LG Köln vom 26. November 2003
Das Landgericht Köln hat mit Urteil (28 O 706/02) vom 26. Nov. 2003 entschieden, dass ein Portalbetreiber für den Inhalt von bei ihm abrufbaren Kleinanzeigen haftet. In seinen Geschäftsbedingungen hatte der Betreiber vermerkt, dass jede Anzeige vor der Freischaltung kontrolliert werde. Damit habe sich der Betreiber selber eine Prüf- und Rückfragepflicht auferlegt. In casu lautete die Anzeige: «Porsche wegen privater Insolvenz für nur 29’000 Euro abzugeben». Sie enthielt die Telefonnummer des Fahrzeughalters und wurde unter fremdem Namen aufgegeben. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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