Kein Sonntagsfahrverbot in Ausserrhoden
Zu Recht ungültig erklärte Volksinitiative
Die Kantone sind nicht befugt, rechtliche Bestimmungen zur Einführung eines Sonntagsfahrverbots zu erlassen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, laut dem der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden die Volksinitiative «Zwölf autofreie Sonntage» zu Recht für ungültig erklärt hat. Die von einem Initianten gegen die Ungültigerklärung eingereichte Stimmrechtsbeschwerde wurde in Lausanne einstimmig abgewiesen.
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