Kaum Neues zum Thema Einbürgerungen
Übergangsregelung des Kantons Schwyz abgesegnet
Die vom Schwyzer Regierungsrat auf dem Verordnungsweg erlassenen vorläufigen Regelungen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts sind vom Bundesgericht in allen wesentlichen Punkten abgesegnet worden. Beanstandet wird lediglich ein formales Detail ohne praktische Bedeutung. Fundamental Neues zur Problematik der direktdemokratischen Einbürgerungsentscheide war in Lausanne nicht zu vernehmen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire