Abnahme von Fingerabdrücken an der Grenze bei illegaler Einreise
Ab dem 1. Juni dieses Jahres dürfen die schweizerischen Grenzstellen von allen Personen, die illegal in die Schweiz einreisen, Fingerabdrücke abnehmen und registrieren. Dies galt bisher nur für Personen ohne gültige Ausweispapiere. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 zwei entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.
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