Rechtshilfe in der Fregatten-Affäre
Taiwan muss Menschenrechte garantieren
In der angeblichen Bestechungsaffäre um die Lieferung französischer Fregatten an Taiwan gewährt die Schweiz den Justizbehörden in Frankreich, Liechtenstein und Taiwan Rechtshilfe. Das hat das Bundesgericht entschieden und die gegen die Lüftung des Bankgeheimnisses erhobenen Einwände weitgehend eingewendet. Einzig im Falle Taiwans wird die Aushändigung der Informationen von Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte abhängig gemacht.
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