Inklusive Amalgamsanierung
Zahnarztkosten und Ergänzungsleistung
Zu den Zahnarztkosten, die den Bezügern von jährlichen Ergänzungsleistungen zu vergüten sind (Art. 3d Abs. 1 lit. a Ergänzungsleistungsgesetz), gehören laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts grundsätzlich die Aufwendungen für alle zahnärztlichen Behandlungen, sofern sie einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sind.
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