Kantonshaftung bei Pensionskassenpleiten
Regress des Sicherheitsfonds
Muss der Sicherheitsfonds BVG für die Verbindlichkeiten einer zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung einstehen, kann er sich grundsätzlich auf dem Regressweg am Kanton als Träger der Berufsvorsorgeaufsicht schadlos halten.
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