Die Bundesanwaltschaft ist zu weit gegangen
Blockierung der Yukos-Milliarden unverhältnismässig
Die Bundesanwaltschaft ist bei der vorsorglichen Blockierung von Milliardenbeträgen in der Yukos-Affäre zu weit gegangen. Laut einem Entscheid des Bundesgerichts waren die russischen Angaben in dieser Sache nicht ausreichend. Die Blockierung von Vermögenswerten in Höhe von 2.25 Mrd. Fr. war unverhältnismässig.
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