Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren zur Pflegefinanzierung
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Neuordnung der Pflegefinanzierung eröffnet. In seiner Vernehmlassungsvorlage stellt der Bundesrat zwei unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Diskussion, mit denen die finanziellen und sozialpolitischen Herausforderungen im Pflegebereich angegangen werden sollen. Die beiden Modelle unterscheiden sich vorab in der Definition der kassenpflichtigen Leistungen. Die Modelle zielen darauf ab, die Ausgaben der Krankenversicherung zu stabilisieren und die Ergänzungsleistungen zu erweitern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. September 2004.
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