EBK setzt Änderungen des EBK-RS 96/4 für neue Zahlungsmittel und Vereine und Stiftungen in Kraft
Auf den 1. Juli setzt die Bankenkommission die Änderungen des Rundschreibens 96/4 in Kraft. Einerseits regelt Randziffer 18bis die Entgegennahme von Geldern für Zahlungsmittel und -systeme (vgl. Medienmittelung vom 16. Juni 2004). Andererseits werden die Randziffern 26 und 27 des Rundschreiben an die Änderung der Bankenverordnung vom 12. November 2003 zu den Vereinen und Stiftungen angepasst.
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