Jusletter

Besser nie als zu spät

Enger Zeitraum für Einzeladoption

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
  • Proposition de citation: fel., Besser nie als zu spät, in : Jusletter 26. Juli 2004
Wer als alleinstehende Person ein Kleinkind adoptieren will, dem steht dafür nicht allzu viel Zeit seines Lebens zur Verfügung: Vor dem Alter von 3 Jahren erlaubt das Zivilgesetzbuch die Einzeladoption nicht (Art. 264 b Abs. 1). Und schon zehn Jahre später wird die Zeit knapp, da laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die Altersdifferenz zum adoptierten Kind keine 45 Jahre betragen darf.

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