Vermutete Untertauchensgefahr
Strengere Ausschaffungshaft abgesegnet
Seit dem 1. April unterstehen Asylsuchende, auf deren Gesuch rechtskräftig nicht eingetreten wurde, nicht mehr der Asyl-, sondern der Ausländergesetzgebung. Sie müssen die Schweiz demnach umgehend verlassen. Das Bundesgericht erachtet diese Regelung in einem neuen Urteil für EMRK-konform.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire