Kreditverhältnisse zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft nach dem GwG
Praxismitteilung der Kontrollstelle GwG vom 4. August 2004
Die Kontrollstelle hat am 4. August 2004 die Antwort auf die hängige Frage betreffend der Unterstellung von Kreditverhältnissen zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft unter das Geldwäschereigesetz publiziert. Die Kontrollstelle hat zwei ausschlaggebende und kumulative Kriterien festgelegt, anhand derer sich ein Kreditverhältnis zwischen Aktionär und Gesellschaft als nicht unterstellungspflichtig qualifizieren lässt: Der betreffende Gesellschafter muss über die absolute Mehrheit sowohl der Stimmen, als auch des Gesellschaftskapitals verfügen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire