Erfolglose Beschwerde René Osterwalders
Keine Begutachtung des Kinderschänders
Der unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung zu siebzehn Jahren Zuchthaus verurteilte Kinderschänder René Osterwalder muss nicht neu begutachtet werden. Auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der Osterwalder dies durchsetzen wollte, ist das Bundesgericht nicht eingetreten.
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