Wenn das Bankgeheimnis bereits gelüftet ist
Bank ist über Rechtshilfe zu informieren
Will die Bundesanwaltschaft auf ein Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland hin Bankunterlagen herausgeben, die bereits für ein Strafverfahren in der Schweiz behändigt worden sind, muss sie die betroffene Bank vor der Übergabe der Dokumente an die ausländischen Justizbehörden informieren. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichts, das vom Bundesamt für Justiz angerufen wurde, auch wenn es sich um ein Bankkonto handelt, das seit Jahren aufgelöst ist.
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