Konkurseröffnung über die Grand Casino SA, Genf
Im vorliegenden Beitrag greift der Autor das französischsprachige Urteil des Bundesgerichts 5P.275/2003 vom 8. Januar 2004 auf. Das Bundesgericht stellt darin u.a. fest, dass die verfassungsmässigen Rechte der Beschwerdeführerin durch die Konkurseröffnung nicht verletzt wurden. Diskutiert wird auch die Frage des Zeitpunktes der Sicherstellungspflicht von Nachlassdividenden.
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