Unfall im Konkubinat
Versicherungsobligatorium bei bezahlter Hausarbeit
Wer in einem Konkubinat mehr als nur seinen Anteil an Arbeit in Haus und Garten bewältigt und dafür vom Lebenspartner aufgrund eines Vertrags entlöhnt wird, untersteht dem Unfallversicherungs-Obligatorium. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gelangt in solchen Fällen die Bestimmung in der Unfallversicherungsverordnung nicht zur Anwendung, wonach Konkubinatspartner, die in dieser Eigenschaft AHV-beitragspflichtig sind, nicht obligatorisch versichert sind (Art. 2 Abs. 1 lit. g).
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