Streckmittel gelagert
Kein strafbarer Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz
Das Bundesgericht hat einen Freispruch für einen Angeklagten bestätigt, der auf Anweisung zweier Auftraggeber 200 Kilogramm eines zur Streckung von Drogen geeigneten Stoffgemischs aus Koffein und Paracetamol gelagert und teilweise weitergegeben hatte.
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