Pflicht eines Unternehmens zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens nach geltendem Recht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Zeitpunkt einem sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen nach geltendem Recht die Pflicht erwächst, von sich aus ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Neben der Erörterung der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts (v.a. Art. 725 f. OR) wird dabei insbesondere untersucht, ob sich eine solche Pflicht allenfalls (zusätzlich) auch aufgrund von Gesetzesbestimmungen anderer Rechtsgebiete ergeben kann. Der Autor kommt dabei zum Schluss, dass sich eine entsprechende Pflicht zumindest indirekt auch aus Bestimmungen des SchKG und des StGB ergeben kann und damit auch Unternehmen trifft, für welche keine Art. 725 f. OR entsprechende Anzeigepflicht besteht.
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