Kein Civil Right des Journalisten
Verweigerter Zugang zum WEF in Davos
Das Bündner Verwaltungsgericht ist zu Recht auf eine Beschwerde nicht eingetreten, mit der ein Journalist beanstanden wollte, dass er im Januar 2001 von der Polizei daran gehindert worden war, zum WEF (World Economic Forum) nach Davos zu reisen. Die kantonalen Richter hatten dem Journalisten den Anspruch auf eine gerichtliche Beurteilung mit der Begründung verweigert, er sei nicht in zivilrechtlichen Ansprüchen (Civil Rights) gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention betroffen.
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