Vorstandsmitglieder haften für AHV-Beiträge
Ehemaliger Verein EHC Kloten
Sechs Vorstandsmitglieder des im Jahre 1999 in Nachlassstundung gegangenen Vereins EHC Kloten müssen gegenüber der Ausgleichskasse des Kantons Zürich für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 400´000 Franken geradestehen.
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