Möglichkeit einer Ausnahme nicht geprüft
Die EBK muss in Sachen Quadrant über die Bücher
Im Jahr 2000 beschloss die Coop Bank, ihre Beteiligung an der in der Kunststoffproduktion tätigen Quadrant abzustossen. Die Titel wurden von den Quadrant-Gründern und ihrer gemeinsamen Tochter übernommen. Diese Gruppe hätte damit aus der Sicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) den Restaktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten müssen. Nun liegt der Bundesgerichts-Entscheid vor.
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