Revision der Amtshilfebestimmung im Börsengesetz
Vernehmlassungergebnisse und Botschaft
Die Amtshilfebestimmung im Börsengesetz wird revidiert, da die Amtshilfe zurzeit gegenüber einzelnen Staaten blockiert ist und massgebende internationale Richtlinien nicht eingehalten werden können. Der Bundesrat hat am 10. November 2004 gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
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