In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur
Ab Anfang des nächsten Jahres werden elektronische Signaturen den handschriftliche Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des In-Kraft-Tretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch durch die Technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ergänzt.
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