Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes
Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen
In der Vernehmlassung ist der Expertenentwurf auf positives Echo gestossen und die Stossrichtung der Vorlage wurde explizit begrüsst. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und ihn zur Publikation frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. Quartal 2005 unter dem Titel «Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen» Gesetzesentwurf und Botschaft zu unterbreiten.
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