Kostendeckende Einbürgerungsgebühren
Die Gebühren für die Einbürgerung sollen den tatsächlichen Kosten entsprechen, welche den Behörden bei der Behandlung der Gesuche entstehen. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2004 beschlossen, die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes betreffend «Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft und Gebühren» auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.
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