Klimarappen – Stellungnahme der Weko
Der Klimarappen stellt grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung dar. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in einem Gutachten zuhanden des BUWAL. Der Bundesrat kann aber solche Wettbewerbsabreden in Ausnahmefällen zulassen. Die Stellungnahme der Weko wird zusammen mit den anderen Vernehmlassungsantworten in die Entscheidfindung des Bundesrates einfliessen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire