Schuldenerlass – AHV-beitragspflichtiges Einkommen?
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hatte am 2. Dezember 2004 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es u.a. um die beitragsrechtliche Qualifikation eines Schuldenerlasses ging (H 174/04). Dem Beschwerdeführer war es gelungen, von einer Gläubigerbank den Erlass einer Forderung von Fr. 5´632´538 zu erhalten. Er machte gegenüber der Ausgleichskasse geltend, bei diesem Schuldenerlass handle es sich nicht um Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 9 AHVG.
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