Alternativen zur EMRK? Die für die Schweiz verbindlichen Mitteilungsverfahren der UNO-Menschenrechtskonvention
Im letzten Jahr konnte die Schweiz das 30jährige Jubiläum der Mitgliedschaft bei der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 (EMRK) feiern. In erster Linie schützt die EMRK die klassischen Menschenrechte und garantiert einen europäischen «minimal standard» der Grund- und Menschenrechte. Die EMRK und ihre Zusatzprotokolle knüpfen inhaltlich weitgehend an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 an, die durch die UNO-Menschenrechtspakte von 1966 und weitere UNO-Menschenrechtsübereinkommen ihre normative Umsetzung erfahren hat. Im folgenden Aufsatz wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern diese internationalen Kontrollmechanismen komplementär zum EMRK-Verfahren sind, bzw. ob deren Inanspruchnahme für das Opfer einer Menschenrechtsverletzung im konkreten Einzelfall eine valable Alternative zum Verfahren auf regionaler Ebene darstellt? Dies nicht zuletzt mit Blick auf die stetige Überlastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der damit verbundenen zunehmenden Verfahrensdauer. Besonderes Augenmerk wird den für die Schweiz heute verbindlichen Instrumenten gewidmet, insb. der Möglichkeit des individuellen Mitteilungsverfahrens für die Opfer von rassistischer Diskriminierung und Intoleranz gemäss Art. 14 des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 (CERD).
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitende Bemerkungen
- II. Übersicht über die wichtigsten UNO-Menschenrechtsinstrumente
- 1. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
- 2. Die UNO-Menschenrechtspakte von 1966 und weitere Internationale Menschenrechtsübereinkommen
- 3. Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen der internationalen Übereinkommen
- III. Die individuellen Mitteilungsverfahren auf UNO-Ebene
- 1. Grundmuster der individuellen Mitteilungsverfahren
- 2. Überblick über den Verfahrensablauf
- 3. Prüfung der Begründetheit
- 4. Die Entscheidungen der Ausschüsse: Vorschläge, Empfehlungen und das Follow-up
- IV. Einschätzung
- V. ANHANG
- 1. Zustelladressen für Mitteilungen im Rahmen des UNO-Menschenrechtssystems
- 4. Verfahrensordnung des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Auszug)
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