Salomonisches zu Babylon
Flexibilität in der Mehrsprachigkeit
Im Rahmen einer Strafuntersuchung kann die Bundesanwaltschaft laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, einzelne Verfügungen nicht in der einmal festgelegten Verfahrenssprache, sondern in einer anderen schweizerischen Amtssprache zu erlassen.
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