«maggi.com» – zu einfaches Rezept aus Lausanne
Der Entscheid «maggi.com» gipfelt in einer befremdlichen Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts, die sogar dem von diesem selbst aufgestellten Grundsatz widerspricht, dass bei Kollisionen von gleichen Rechten an Domain-Namen die gegenseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen und einem möglichst gerechten Ausgleich entgegenzuführen sind. Ein solcher Ausgleich führt nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit vom Prinzip «first come, first served», über das gemeinsame Internet-Portal von Gleichberechtigten zur Ultima Ratio, der Enteignung mit Entschädigung.
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