Der revidierte Allgemeine Teil des StGB tritt frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft
Aufwändige Umsetzungsarbeiten in den Kantonen – Nachbesserungen erforderlich
Das EJPD und die KKJPD sind sich einig, dass der revidierte Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. Januar 2006, sondern frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden kann. Die Gründe für diese Verschiebung sind die erforderlichen Nachbesserungen des Strafgesetzbuches sowie die aufwändigen Umsetzungsarbeiten in den Kantonen.
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