Anpassung des Anwaltsgesetzes ans Bologna-Modell
EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung
Mit der Einführung des Bologna-Modells an Schweizer Hochschulen werden künftig nicht mehr Lizenziate, sondern Bachelors und Masters vergeben. Das Anwaltsgesetz wird deshalb entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Vorentwurf für eine Revision des Anwaltsgesetzes bis am 30. Juni 2005 in die Vernehmlassung zu schicken.
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