Streit um ein Wegrecht
Duldung eines Zauns als Verzicht?
Wer einstweilen hinnimmt, dass der Nachbar einen Durchgang mit einem leichten Metallzaun verbaut, verzichtet damit nicht auf das ihm am fraglichen Ort zustehende Wegrecht. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Streit zwischen zwei Grundeigentümern im Kanton Basel-Landschaft hervor.
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