Bundesgericht wendet Freihandelsabkommen erstmals unmittelbar an – ein Schritt vorwärts, ein Schritt zurück
BGE 1A.71/2004 vom 8. März 2005, Sonderabfallverwertungs-AG (SOVAG) gegen BUWAL und UVEK
Das Bundesgericht hat in einer Entscheidung vom 8. März 2005 erstmals das Freihandelsabkommen mit der EG unmittelbar angewendet (BGE 1A.71/2004). Es tat dies, ohne auf seine bisherige zurückhaltende Rechtsprechung einzugehen. Während dieser Schritt zu begrüssen ist, weisen die materiellen Ausführungen zum EG-Recht und zum FHA leider erhebliche Schwächen auf.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt und Vorgeschichte
- II. Erwägungen des Bundesgerichts zum Freihandelsabkommen
- III. Kommentar
- IV. Fazit
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