Wo darf der Fiskus zulangen?
Das Bundesgericht hat ein Ehepaar dazu verpflichtet, im Kanton Jura die Steuern zu bezahlen, wo die beiden ein eigenes Reiheneinfamilienhaus bewohnen. Sie hatten vergeblich eingewendet, sie würden fast die Hälfte der Woche bei ihrer Tochter im Baselbiet verbringen und dort auch ihre gesellschaftlichen Kontakte pflegen. Ausschlaggebend für das Steuerdomizil sind offensichtlich die Wohnverhältnisse.
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