Werkmangel im Liftschacht
Folgenschwerer Fehler in der Steuerung
Fährt ein Lift wegen eines Fehlers in der Steuerung an der Zielhaltestelle im Erdgeschoss vorbei und versagt auch der Überfahrschutz, so dass die Kabine schliesslich ungebremst auf den Auffahrpuffer im Liftschacht prallt, liegt laut einem Urteil des Bundesgerichts ein Werkmangel vor. Im beurteilten Fall hatte ein verunfallter Liftbenützer vom Hauseigentümer über 125´000 Franken an Schadenersatz und Genugtuung verlangt, doch wies die bernische Justiz die Klage ab mit der Begründung, es liege kein Werkmangel vor. Der Streit muss nun auf kantonaler Ebene neu beurteilt werden.
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