Streit um Mehrwertanteil
Ohne abweichende Vereinbarung gilt das Gesetz
Der gesetzliche Mehrwertanteil, der einem Ehegatten zusteht, wenn er ohne Gegenleistung in einen Vermögenswert des Partners investiert (Art. 206 Zivilgesetzbuch), entfällt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur, wenn dies klar und schriftlich festgehalten wird.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire