Vernichtung beschlagnahmten Hanfs während des Untersuchungsverfahrens
In Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das BetmG werden häufig grössere Mengen von Hanfpflanzen beschlagnahmt, was für die Behörden regelmässig mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Deshalb kann aus Kostengründen ein Interesse an der vorzeitigen Vernichtung dieser Pflanzen bestehen. Das Bundesgericht verlangt hiefür angesichts der Eigentumsgarantie mit Recht eine klare und eindeutige gesetzliche Grundlage. Abgesehen davon fragt sich, inwieweit die Vernichtung von Hanf bereits während des Untersuchungsverfahrens mit der Unschuldsvermutung vereinbar ist (BGE 130 I 360).
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorzeitige Vernichtung von Hanfpflanzen
- 2. Verletzung der Eigentumsgarantie
- 3. Möglichkeit eines selbständigen Einziehungsverfahrens
- 4. Richterlicher Widerstand gegen die Gesetzgebung
- 5. Prozessuale Besonderheiten im Betäubungsmittelstrafrecht
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