Säumige Bundesanwaltschaft
Ermittlungen nach dem 11. 9. 2001
Das Bundesstrafgericht verlangt, dass die Bundesanwaltschaft ein nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York vom 11. September 2001 gegen einen Verwaltungsrat zweier Gesellschaften eingeleitetes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren bis Ende dieses Monats entweder einstellt oder aber beim zuständigen Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Einleitung einer Voruntersuchung beantragt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire