Jusletter

Die Unterscheidung zwischen grund- und zusatzversicherten Leistungen im Spitalbereich: Welche juristischen Kriterien sind massgeblich?

  • Auteur-e: Gebhard Eugster
  • Domaines juridiques: Droit de la santé
  • Proposition de citation: Gebhard Eugster, Die Unterscheidung zwischen grund- und zusatzversicherten Leistungen im Spitalbereich: Welche juristischen Kriterien sind massgeblich?, in : Jusletter 16. Mai 2005
Auf der Grundlage der Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden die juristisch massgeblichen Kriterien herausgearbeitet, welche für die Unterscheidung der grundversicherten Leistungen der sozialen Krankenpflegeversicherung und der darüber hinausgehenden Mehrleistungen massgeblich sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Spitalzusatzversicherungen als Komplementärversicherungen
  • 3. Das Leistungspaket des KVG im stationären Bereich
  • 3.1 Die Leistungsziele des KVG
  • 3.2 Das Leistungsangebot des KVG
  • 4. Mehrleistungen durch Spitalzusatzversicherungen
  • 4.1 Aufgrund medizinischer Bedingungen
  • 4.1.1 Im Zusammenhang mit Nichtpflichtleistungen nach KVG
  • 4.1.2 Im Zusammenhang mit Pflichtleistungen nach KVG
  • 4.2 Aufgrund tarifrechtlicher Bedingungen
  • 4.3 Aufgrund zulassungsrechtlicher Bedingungen
  • 4.4 Aufgrund nicht KVG-anerkannter Leistungskategorien
  • 5. Spitalzusatzversicherungen für die private Spitalabteilung
  • 5.1 Echte Mehrleistungen bei nach KVG anerkannten medizinischen Indikationen und Behandlungsmethoden
  • 5.1.1 Wahl eines besseren Spitalkomforts als echte Mehrleistung
  • 5.1.2 Freie Wahl des im Spital behandelnden Arztes als echte Mehrleistung
  • 5.1.3 Mit der freien Arztwahl verbundene Vorteile
  • 5.1.3.1 Der qualifiziertere Arzt als echte Mehrleistung?
  • 5.1.3.2 Höhere ärztliche Betreuungsqualität als echte Mehrleistung
  • 5.1.3.3 Echte Mehrleistung in Form eines besseren Leistungszugangs
  • 5.1.3.4 Unwirtschaftliche Behandlung als echte Mehrleistung?
  • 5.2 Rechtsprechung zum Thema der echten Mehrleistung
  • 5.2.1 Im ambulanten Bereich
  • 5.2.2 Im stationären Bereich
  • 5.2.3 Im teilstationären Bereich
  • 6. Privatpatientenhonorare und Tarifschutz nach KVG
  • 6.1 Der Tarifschutz im KVG
  • 6.2 Der Tarifschutz im Privatpatientenbereich
  • 6.2.1 These des vollen Tarifschutzes
  • 6.2.2 These des partiell gegebenen Tarifschutzes
  • 6.2.3 These des vollumfänglich fehlenden Tarifschutzes
  • 6.2.3.1 Wahl des Privatpatientenstatus als Befreiung von der Tarifschutzpflicht
  • 6.2.3.2 Wahl des Privatpatientenstatus als Ursache für einen Tarifsystemwechsel
  • 6.2.3.3 Wahl des Privatpatientenstatus und Grundversicherungsleistung
  • 6.2.3.4 Zügelung von Privatpatientenhonoraren durch den KVG-Tarifschutz
  • 7. Der Tarifschutz bei besonderen Behandlungswünschen der Patienten im Grundversicherungsverhältnis

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