Abberufung des Verwalters der Stockwerkeigentümer
Hindernis auf dem Weg zum Richter
Ein Stockwerkeigentümer kann vom Richter die Abberufung des Verwalters nur verlangen, wenn die Stockwerkeigentümergemeinschaft zuvor eine solche Abberufung unter Missachtung wichtiger Gründe abgelehnt hat.
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