Privilegierte Ferienabgeltung
Ansprüche im Balair-Konkurs
Forderungen ehemaliger Balair-Piloten für nicht bezogene Ferien fallen laut einem Entscheid des Bundesgerichts vollumfänglich in die erste Klasse des Kollokationsplans. Diese Ansprüche werden damit bei der Verteilung des Konkurserlöses selbst dann bevorzugt behandelt, wenn das entsprechende Ferienguthaben mehr als ein halbes Jahr vor dem Balair-Konkurs entstanden ist.
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