Wer ist öffentlicher Ankläger?
Der Weg nach Lausanne steht nicht jedem Staatsanwalt offen
In Kantonen mit einem Generalstaatsanwalt oder einem Oberstaatsanwalt hat nur dieser allein die Befugnis, ein Urteil nach Lausanne weiterzuziehen. Reicht ein untergeordneter Staatsanwalt eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde ein, tritt das Bundesgericht darauf nicht ein, wie aus einem neuen Leiturteil hervorgeht.
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