Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts – Vernehmlassungsergebnisse
Die Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts ist in der Vernehmlassung mehrheitlich gut aufgenommen worden. Insb. wird die Einführung des papierlosen Schuldbriefes begrüsst. Der Bundesrat hat am 10. Juni 2005 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
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